Rettungsgasse seit 01.01.2012 Pflicht!

Rettungsgasse 1Das System der Rettungsgasse ist in Österreich seit dem 1. Januar 2012 auf allen Autobahnen und Schnellstraße sowie Autostraße verpflichtend eingeführt.

Wann immer sich auf einer Richtungsfahrbahn einer Autobahn, Schnellstraße oder Autostraße mit mindestens zwei Fahrstreifen ein Stau bildet, sind die Autofahrer künftig verpflichtet, vorausschauend eine Gasse freizuhalten. Diese Gasse ist für Einsatzfahrzeuge vorgesehen, um ihnen eine ungehinderte Zufahrtmöglichkeit zum Unfallort zu verschaffen.

Die Berufsfeuerwehr Innsbruck begrüßen die Durchführung dieser Maßnahme und hoffen auf ein umsichtiges Verhalten der Verkehrsteilnehmer.

Rettungsgasse 2

Helfen Sie mit, Leben zu retten – bei Staubildung: Rettungsgasse!

Quellennachweis: www.asfinag.at/verkehrssicherheit/rettungsgasse 

   
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